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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15   

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https://dejure.org/2017,4649
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15 (https://dejure.org/2017,4649)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.02.2017 - L 2 R 55/15 (https://dejure.org/2017,4649)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - L 2 R 55/15 (https://dejure.org/2017,4649)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 SGB X; § ... 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X; § 48 Abs. 1 SGB X; § 45 SGB X; § 50 SGB X; § 43 Abs. 3 SGB X; § 103 SGB X; § 24 Abs. 1 SGB X; § 43 Abs. 1 SGB X; § 45 Abs. 1 SGB X; § 45 Abs. 2 SGB X; § 45 Abs. 3 SGB X; § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X; § 48 Abs. 4 S. 1 SGB X; § 50 Abs. 1 SGB X; § 156 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III; § 102 Abs. 2 S. 2 SGB VI; § 43 Abs. 1 SGB VI; § 43 Abs. 2 SGB VI; § 89 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 7 und Nr. 11 SGB VI; § 96a SGB VI; § 103 SGG
    Teilrückforderung der zuvor gewährten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; Erstattung zu viel ausgezahlter Rentenansprüche; Einschränkung des Vertrauensschutzes in den Verwaltungsakt; Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; Teilrückforderung; Keine Umdeutung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilrückforderung der zuvor gewährten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; Erstattung zu viel ausgezahlter Rentenansprüche; Einschränkung des Vertrauensschutzes in den Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de

    Keine Rückforderung einer überzahlten, fälschlicherweise gewährten teilweisen Erwerbsminderungsrente vom Versicherten bei nachträglicher Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15
    Bereits damals stand folglich "bei objektiver Betrachtung" und unabhängig von der Kenntnis der Beklagten fest, dass durchsetzbare Ansprüche auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht gleichzeitig bestehen konnten (§ 89 Abs. 1 Nr. 7 und 11 SGB VI), sondern im Hinblick auf den zeitgleich entstandenen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ruhten (BSG, Urteil vom 07. April 2016 - B 5 R 26/15 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 mwN; in dem von der Beklagten herangezogenen Urteil des BSG vom 07. September 2010 - B 5 KN 4/08 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 2 war diesbezüglich bereits im Ausgangspunkt ein insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Abfolge ganz anders gelagerter Sachverhalt zu beurteilen).

    Soweit der Verwaltungsakt über die Bewilligung der monatlichen Zahlungsansprüche für die Vergangenheit zurückgenommen werden soll, fehlen aber bereits die (materiell-rechtlichen) Voraussetzungen iS des § 43 Abs. 1 S 1 SGB X für den Erlass des Ersatzakts gemäß § 45 Abs. 1 SGB X anstelle von § 48 Abs. 1 S 2 SGB X; darüber hinaus verbietet § 43 Abs. 3 SGB X die Umdeutung einer gebundenen Entscheidung nach § 48 Abs. 1 S 1 SGB X in eine Ermessensentscheidung nach § 45 Abs. 1 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 07. April 2016 - B 5 R 26/15 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 mwN).

    Dass die Komplettrücknahme des zahlungsanspruchsgewährenden Verwaltungsakts im Rentenbescheid vom 14. Oktober 2011 die einzige rechtmäßige Entscheidung gewesen wäre (Ermessensschrumpfung auf Null), ist angesichts der Gutgläubigkeit der Klägerin und der Möglichkeit, eine zeitlich, summen- oder quotenmäßig differenzierte Rücknahmeentscheidung zu treffen, von vornherein auszuschließen (vgl. BSG, Urteil vom 07. April 2016 - B 5 R 26/15 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 mwN).

  • BSG, 07.09.2010 - B 5 KN 4/08 R

    Erstattungsanspruch der Sozialleistungsträger - mehrere Rentenansprüche -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15
    Zur weiteren Begründung hat die Beklagte insbesondere auf das Urteil des BSG vom 07. September 2010, B 5 KN 4/08 R Bezug genommen.

    Die Beklagte stütze sich bei ihrer Vorgehensweise auf das Urteil des BSG vom 07. September 2010 (B 5 KN 4/08 R).

    Bereits damals stand folglich "bei objektiver Betrachtung" und unabhängig von der Kenntnis der Beklagten fest, dass durchsetzbare Ansprüche auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht gleichzeitig bestehen konnten (§ 89 Abs. 1 Nr. 7 und 11 SGB VI), sondern im Hinblick auf den zeitgleich entstandenen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ruhten (BSG, Urteil vom 07. April 2016 - B 5 R 26/15 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 mwN; in dem von der Beklagten herangezogenen Urteil des BSG vom 07. September 2010 - B 5 KN 4/08 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 2 war diesbezüglich bereits im Ausgangspunkt ein insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Abfolge ganz anders gelagerter Sachverhalt zu beurteilen).

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die genannte einjährige Ausschlussfrist auch für einen Aufhebungsbescheid uneingeschränkt gilt, der an die Stelle eines denselben Gegenstand regelnden, zwar fristgemäß erteilten, aber wegen Rechtswidrigkeit aufzuhebenden früheren Aufhebungsbescheides tritt (vgl. dazu das Urteil des BSG vom 27. Juli 1989 zum Aktenzeichen 11/7 RAr 115/87).

    Diese zeitliche Begrenzung der Aufhebungsbefugnis für die Vergangenheit dient insbesondere der Rechtssicherheit (vgl. dazu die beiden Urteile des 11. Senats des BSG vom 27. Juli 1989, aaO bzw. zum Aktenzeichen 11 RAr 7/88; sich dem anschließend auch der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. Februar 1990 zum Aktenzeichen 7 RAr 28/88 sowie der 7a. Senat des BSG in seinem Urteil vom 06. April 2006, aaO).

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15
    Diese Vorschrift dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs und soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und der Sozialverwaltung stärken und den Bürger vor Überraschungsentscheidungen schützen (BSG, Urteil vom 25. März 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14), sowie sicherstellen, dass die Beteiligten alle für sie günstigen Umstände vorbringen können (BSG, Urteil vom 4. November 1981 - SozR 1300 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15
    Hierzu ist es notwendig, dass der Verwaltungsträger die entscheidungserheblichen Tatsachen dem Betroffenen in einer Weise unterbreitet, dass er sie als solche erkennen und sich zu ihnen, ggfs. nach ergänzenden Anfragen bei der Behörde, sachgerecht äußern kann (BSG, Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 38/01 R -, SozR 3-1300 § 24 Nr. 21 mwN).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88

    Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15
    Diese zeitliche Begrenzung der Aufhebungsbefugnis für die Vergangenheit dient insbesondere der Rechtssicherheit (vgl. dazu die beiden Urteile des 11. Senats des BSG vom 27. Juli 1989, aaO bzw. zum Aktenzeichen 11 RAr 7/88; sich dem anschließend auch der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. Februar 1990 zum Aktenzeichen 7 RAr 28/88 sowie der 7a. Senat des BSG in seinem Urteil vom 06. April 2006, aaO).
  • BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88

    Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15
    Diese zeitliche Begrenzung der Aufhebungsbefugnis für die Vergangenheit dient insbesondere der Rechtssicherheit (vgl. dazu die beiden Urteile des 11. Senats des BSG vom 27. Juli 1989, aaO bzw. zum Aktenzeichen 11 RAr 7/88; sich dem anschließend auch der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. Februar 1990 zum Aktenzeichen 7 RAr 28/88 sowie der 7a. Senat des BSG in seinem Urteil vom 06. April 2006, aaO).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15
    Zwar soll der sozialpolitisch unerwünschte Doppelbezug von Rente und Alg grundsätzlich auch bei Beziehern von Berufsunfähigkeitsrente vermieden werden; jedoch soll der sich hieraus ergebende Vorteil dem Rentenversicherungsträger und nicht der Arbeitsverwaltung zufallen (BSG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 50/80 -, SozR 4100 § 118 Nr. 10).
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 71/80

    Fehlende Anhörung - Mitteilung erheblicher Tatsachen - Minderung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15
    Diese Vorschrift dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs und soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und der Sozialverwaltung stärken und den Bürger vor Überraschungsentscheidungen schützen (BSG, Urteil vom 25. März 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14), sowie sicherstellen, dass die Beteiligten alle für sie günstigen Umstände vorbringen können (BSG, Urteil vom 4. November 1981 - SozR 1300 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15
    Aber selbst wenn der Bescheid über die Bewilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anfänglich rechtswidrig gewesen wäre, ändere dies nichts an der Anwendbarkeit des § 48 SGB X. Nach der Rechtsprechung des BSG sei § 48 SGB X (Änderung in den Verhältnissen) auch auf von Anfang an rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte (§ 45 SGB X) anwendbar (z.B. BSG-Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 2/08 R).
  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Altersrente - Tatbestandswirkung der

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